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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold oder wer nichts sagt, kann
sich auch nicht entlasten?!
Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht, seine
Aussage zu verweigern. Aus der Ausübung dieses Rechts dürfen ihm
keine Nachteile erwachsen, es dürfen keine negativen Schlüsse
für ihn gezogen werden.
Diese Regelung, eine der wichtigsten Rechte auch zum Schutze des
Beschuldigten, widerspricht jedoch grundsätzlich der
menschlichen Natur. In der Regel versucht der Mensch sich redend
zu verteidigen, sieht in einem der schweigt, einen Schuldigen.
Dabei können die Motive und Anlässe zum Schweigen gar vielfältig
sein.
Doch wie soll man sich nun verhalten. Diese Frage kann nicht
allgemeingültig beantwortet werden. Neben der Persönlichkeit des
Beschuldigten, seiner Neigung zur Übertreibung und
Untertreibung, seiner Art und Weise sich redend darzustellen
spielen ebenso andere Faktoren wie z. B. Nervosität eine
erhebliche Rolle. Hinzu kommt, dass auch der persönliche
Arbeitsstil des Anwalts zu berücksichtigen ist, der eine
arbeitet lieber mit einem redenden, der andere mit einem
schweigenden Mandanten. Es ist situations- und fallabhängig.
Grundsätzlich erachte ich persönlich es als wichtig, zunächst
einmal die bereits ermitteleten Informationen, die erhobenen
Beweismittel zu kennen, ehe man sich hierzu positioniert. Trotz
dessen kam und kommt es auch des öftern vor, dass noch vor der
hierfür erforderlichen Akteneinsicht Erklärungen zur Sache
abgegeben wurden bzw. werden, z. B. um möglichst frühzeitig
erforderliche Begutachtungen zu erreichen oder die Möglichkeiten
des Täter-Opfer-Ausgleiches zu nutzen, aber auch, um kurzfristig
eine Entlastung zu erreichen. Trotz allem kann hier nur zu
sorgfältigen Überlegungen geraten werden.
Da im übrigen zwischenzeitlich durch Notdienste in nahezu allen
Amts- und Landgerichtsbezirken eine Erreichbarkeit eines Anwalts
rund um die Uhr sichergestellt ist, sollten ggf. die Kosten für
eine Erstberatung nicht gescheut werden uund vom Recht der
anwaltliche Beratung Gebrauch gemacht werden. |